REGIONALE BESTIMMUNGEN:
MASKEN / MUND-NASEN-SCHUTZ
Nein. Es ist obligatorisch, Nase und Mund zu bedecken.
Die Maske wird empfohlen, kann man aber auch einen Schal oder eine Halsbedeckung verwenden.
Man muss Einmalhandschuhe tragen.
Ja. Ab dem 8. April 2020 ist die Verwendung von Mund-Nasen-Schutz in alle öffentlichen Verkehrsmittel in Friaul-Julisch Venetien obligatorisch. Die Verwendung von Handschuhen ist nicht vorgeschrieben.
Ja, ab 6 Jahren.
ALLGEMEINE INFORMATIONEN
Ja, aber nur nach Termin.
Die soziale Distanzierung und die Mund-Nasen-Schutz bleiben gültig.
Ja.
Ja, mit der Verpflichtung, die Fahrzeuge und das Zubehör vor jeder neuen Verwendung zu desinfizieren.
Ja, mit den gleichen Anforderungen wie für Go-Karts.
Keine, wenn die Passagiere zusammenleben.
Andernfalls, muss man die Mund-Nasen-Schutz und die soziale Distanzierung von mindestens 1 Meter respektieren.
Für Firmenfahrzeuge gelten die Anweisungen des Arbeitgebers.
Zwei Passagiere können reisen. Beide müssen auf den Rücksitzen sitzen und so weit wie möglich voneinander entfernt sein.
Ja, außer zwischen Mitbewohnern.
Ja. Reisen in FVG sind immer erlaubt.
Ja, mit der Verpflichtung, alle Ausstattungen zu desinfizieren.
Ja.
Ja, sowohl von Booten und Binnengewässern als auch vom Land.
Ja, wenn andere Fischer es gibt. Zum Beispiel Sportfischteichen.
Ja.
Nein. Man muss sie nur in den Lebensmittelgeschäften, einschließlich Märkte und Supermärkte, nutzen.
In den anderen Geschäften ist es obligatorisch, den Kunden am Eingang Einmalhandschuhe und/oder hydroalkoholische Lösung für die Hände zur Verfügung bieten.
Ja, aber nur um die notwendige Ausrüstung zu nehmen und die Sportaktivität auszuführen. Es ist nicht möglich die Umkleideräume und die Erholungsbereiche nutzen.
Ja, immer mit einem Mindestabstand von 2 Metern.